Liebe Eltern,

der Coronavirus beschäftigt uns alle. Um seine Verbreitung zu verlangsamen und die Krankenhäuser nicht zu überlasten, werden viele drastische Maßnahmen ergriffen. Am 13.03.2020 wurde in einer Pressemitteilung durch Ministerpräsident Markus Söder bekannt gegeben, dass alle Schulen bis nach den Osterferien geschlossen bleiben. Uns ist klar, dass dies den Eltern vieles abverlangt. Je jünger Schulkinder sind, desto schwieriger ist es, einen Schulausfall abzufangen.

Die Schulen sind allerdings verpflichtet, eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, einzurichten. Lehrkräfte der Schule übernehmen die Betreuung. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Formblatt zur Notbetreuung von Kindern an Schulen pdf, 516 KB

Folgende Informationen zur Notfallbetreuung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Ein flächendeckendes Betreuungsangebot würde das Ziel, das mit den Schulschließungen erreicht werden soll, unterlaufen. Bitte versuchen Sie daher, auch wenn Sie zu den Erziehungsberechtigten im Bereich der kritischen Infrastruktur (s.u.) zählen, möglichst eine private Betreuung Ihrer Kinder im persönlichen Umfeld zu organisieren.

Eine Notfallbetreuung an den Schulen wird eingerichtet für Schülerinnen und Schüler

  • der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundstufe von Förderschulen sowie
  • der Jahrgangsstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen,

deren Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. Hierzu zählen insbesondere Einrichtungen, die

  • der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe,
  • der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
  • der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung (von der Produktion bis zum Verkauf, z. B. Verkaufspersonal in Lebensmittelgeschäften), des Personen- und Güterverkehrs (z. B. Fernverkehr, Piloten, Fluglotsen), der Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation – z. B. Journalisten in der Berichterstattung, nicht dagegen bei Freizeit-Magazinen. Als Beschäftigte im Bereich der Medien gelten nicht nur Redakteure, sondern auch andere in den oben genannten Medien tätige Personen, die für deren Funktionsfähigkeit erforderlich sind) und
  • der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Bitte beachten Sie: Die Notfallbetreuung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • ein Erziehungsberechtigter im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder
  • beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass kein anderer Erziehungsberechtigter verfügbar ist, um die Betreuung zu übernehmen.

Weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass die Kinder

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • keinen Kontakt zu einer infizierten Person haben oder binnen der letzten 14 Tage hatten und
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert-Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als solches ausgewiesen worden ist. Sollten 14 Tage seit der Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sein und sie keine Krankheitssymptome aufweisen, ist eine Teilnahme möglich

  

Uns ist es wichtig, dass die zusätzliche schulfreie Zeit nicht vergeudet wird und den Kindern auch nicht langweilig wird, oder sie nur vor dem Handy, dem Tablet oder dem Fernseher sitzen. Deshalb gaben wir am letzten Schultag vor der Schulschließung den Kindern alle wichtigen Schulbücher, Arbeitshefte, Materialien und auch Arbeitsblätter mit nach Hause. Für die weitere schulfreie Zeit legen die Klassenlehrer einen E-Mail-Verteiler für die Kinder der jeweiligen Klassen an, um Aufgabestellungen, Arbeitsblätter und Lösungen dazu an Sie weiterzugeben.  Auf diesem Weg ist es auch möglich, weiterhin Kontakt zu halten. Wichtige Informationen stellen wir auch auf unsere Homepage. Sollten Sie die Arbeitsblätter zu Hause nicht ausdrucken können, besteht die Möglichkeit, sie im Laufe einer Woche in der Schule abzuholen. Die Schule ist jeden Tag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt. Läuten Sie, um hereinzukommen.

Wir hoffen, dass in diesen turbulenten Zeiten alle zusammenhelfen und trotz der Pandemie eine Welle der Solidarität über Bayern hinwegschwappt!

Josef Messerer und Rabea Bergbauer