Informationen des Bay. Stattsministeriums für Eltern und Erziehungsberechtigte - Stand: 13.11.2020
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
- Fieber
- Husten
- Kurzatmigkeit, Luftnot
- Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
- Hals- oder Ohrenschmerzen
- (fiebriger) Schnupfen
- Gliederschmerzen
- starke Bauchschmerzen
- Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten),
- die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war, zusätzlich ein entsprechendes ärztliches Attest oder ein negativer Covid-19-Test (PCR- oder AG-Test) vorliegt (Entscheidung über Erforderlichkeit trifft Arzt).
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
- Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.